06 · KONZEPTE & PRAXIS
ÖPNV-Anbindung: Die Voraussetzung jeder Stellplatzreduktion
Stand: Mai 2026
Eine Stellplatzreduktion lässt sich nur dort tragfähig begründen, wo die ÖPNV-Anbindung gut ist — und zwar zum Zeitpunkt der Reduktion, nicht erst in Aussicht. Die Erreichbarkeit ist damit die zentrale Eingangsgröße jedes Konzepts.
Wie Erreichbarkeit bewertet wird
Üblich ist die Einordnung nach den RIN-Kategorien (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung) anhand von Haltestellendistanz, Liniennetz und Takt. Taktdaten gehören beim Aufgabenträger bestätigt, nicht aus dem Fahrplan geschätzt.
Das Anti-Muster
Wird reduziert, obwohl die ÖPNV-Anbindung erst geplant ist, droht die spätere Nachrüstung von Stellplätzen und Parkdruck im Umfeld. Die Lehre aus solchen Fällen: Die Anbindung muss stehen, bevor reduziert wird.
Häufige Fragen
Reicht eine geplante Buslinie für die Reduktion?
Woher kommen die Taktdaten?
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Stand: Mai 2026.
Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.