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06 · KONZEPTE & PRAXIS

ÖPNV-Anbindung: Die Voraussetzung jeder Stellplatzreduktion

Stand: Mai 2026

Eine Stellplatzreduktion lässt sich nur dort tragfähig begründen, wo die ÖPNV-Anbindung gut ist — und zwar zum Zeitpunkt der Reduktion, nicht erst in Aussicht. Die Erreichbarkeit ist damit die zentrale Eingangsgröße jedes Konzepts.

Wie Erreichbarkeit bewertet wird

Üblich ist die Einordnung nach den RIN-Kategorien (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung) anhand von Haltestellendistanz, Liniennetz und Takt. Taktdaten gehören beim Aufgabenträger bestätigt, nicht aus dem Fahrplan geschätzt.

Das Anti-Muster

Wird reduziert, obwohl die ÖPNV-Anbindung erst geplant ist, droht die spätere Nachrüstung von Stellplätzen und Parkdruck im Umfeld. Die Lehre aus solchen Fällen: Die Anbindung muss stehen, bevor reduziert wird.

Häufige Fragen

Reicht eine geplante Buslinie für die Reduktion?

Nein. Die Anbindung muss zum Reduktionszeitpunkt tatsächlich bestehen.

Woher kommen die Taktdaten?

Vom ÖPNV-Aufgabenträger — nicht aus einer Fahrplan-Schätzung.

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Stand: Mai 2026.

Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.

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