ARBEIT
Mobilität, die aus dem Ort folgt.
Mobilität ist selten ein eigenständiges Thema. Sie folgt aus einem Vorhaben, einer Lage, einem Bedarf. Unsere Arbeit gliedert sich in vier Felder, die in der Praxis fast immer ineinandergreifen.
01 · MOBILITÄTSKONZEPTE
Mobilitätskonzepte für Bauvorhaben
Ein Mobilitätskonzept ist kein einheitliches Format — es ist das, was die jeweilige Stellplatzregelung als Konzept anerkennt. Jede Kommune rechnet nach eigener Logik: gleicher Name, sehr unterschiedliche Mechaniken und Vorgaben.
Unsere Aufgabe ist, dies präzise auf Ihr Vorhaben anzuwenden. Mit einem Maßnahmenmix, der weder unrealistisch noch überdimensioniert ist, und einer Sicherung, die zu Vorhaben und Kommune passt. Jeder Stellplatz weniger senkt die Baukosten spürbar und gibt dem Ort mehr Fläche und Potential zurück.
Schwache Begründung oder fehlende Sicherung sind die häufigsten Gründe, weshalb Konzepte nicht tragen. Auf beides verwenden wir die größte Sorgfalt, denn hier entscheidet sich, ob ein Konzept vor der Behörde standhält.
Mehr im Wissen: Mobilitätskonzepte →02 · QUARTIERSKONZEPTION
Mobilität für Stadtquartiere
Quartiers-Vorhaben unterscheiden sich von einzelnen Bauanträgen in zwei Punkten: Ihre Mobilitätsplanung prägt das Quartier auf Jahrzehnte, and sie kann über B-Plan-Festsetzungen, Baulast oder städtebauliche Verträge verbindlich werden .
Diese Arbeit steht an der Schnittstelle von Verkehrs- und Mobilitätsplanung, Städtebau und Kommune: Mobility-Hubs als Quartiers-Element, autoarme Erschließung, gebündelte Quartiers-Tiefgaragen, vernetzte Sharing-Angebote — Fragen, die über die einzelne Stellplatzreduktion weit hinausgehen.
Solche Vorhaben sind seltener, aufwendiger und langfristiger. Wir arbeiten daran, wenn ein Quartier mehr verlangt als eine Stellplatzrechnung und denken es vom fertigen, lebenswerten und zukunftsfesten Ort her.
Mehr im Wissen: Quartiersmobilität →04 · KOMMUNALBERATUNG
Begleitung kommunaler Reformen und Vergleiche
Kommunen reformieren ihre Stellplatzsatzungen aus unterschiedlichen Gründen: politischer Beschluss, gerichtliche Entscheidung, neue Landesregelung, Nachverdichtungs-Strategie. Eine Reform betrifft selten nur den Stellplatzschlüssel, sondern das ganze Geflecht aus Sicherung, Anrechnung, Ablöse und Reduktionsmechanik.
Wir liefern den planerischen und vergleichenden Unterbau: strukturierter Vergleich mit anderen Kommunen und eine nachvollziehbar begründete Reform-Empfehlung — damit aus starren Schlüsseln Regeln werden, die einen Ort lebenswerter machen.
Mehr im Wissen: Stellplatzsatzungen & Reform →FAQ
Häufige Fragen zu Mobilitätskonzept und Stellplatz
Knappe, antwort-zuerst formulierte Einordnungen — fachlich, ohne Rechtsberatung im Einzelfall.
Was ist ein Mobilitätskonzept im Bauantrag?
Ein Mobilitätskonzept ist ein verkehrsplanerischer Nachweis, der gegenüber der Bauaufsicht begründet, warum für ein Bauvorhaben weniger Pkw-Stellplätze hergestellt werden sollen als die kommunale Stellplatzsatzung pauschal vorsieht. Es kombiniert Maßnahmen (Sharing, ÖPNV-Anbindung, Rad-/Fußinfrastruktur, Mobilitätsmanagement) mit einer rechtlich tragfähigen Sicherung — meist über städtebaulichen Vertrag, Baulast oder Festsetzungen im Bebauungsplan. Der konkrete Aufbau folgt der jeweils geltenden Satzung der Kommune.
Wie lässt sich der Stellplatzschlüssel rechtssicher reduzieren?
Eine rechtssichere Reduktion stützt sich auf drei Bausteine: erstens auf die in der einschlägigen Stellplatzsatzung vorgesehenen Anrechnungs- und Reduktions-Tatbestände (z. B. Sharing, ÖPNV-Lage, autoarmes Wohnen), zweitens auf belastbare verkehrsplanerische Annahmen mit Quellen, drittens auf eine verbindliche Sicherung (städtebaulicher Vertrag, Baulast, Dauerhaftigkeitsklauseln in Mietverträgen). Entscheidend ist, dass jede Maßnahme nicht nur zugesagt, sondern auch dauerhaft überprüfbar ist.
Brauche ich in Berlin Stellplätze für Wohnungsneubau?
Nein. In Berlin besteht für Wohnnutzung keine landesrechtliche Pkw-Stellplatzpflicht; die Bauordnung Berlin (BauO Bln) sieht für Wohnungen keinen pauschalen Stellplatzschlüssel vor. Verbindliche Vorgaben zur Anzahl ergeben sich in der Regel erst über städtebaulichen Vertrag oder Festsetzungen im Bebauungsplan. Eine Pflicht zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen bleibt daneben bestehen.
Was ändert sich 2025/2026 bei den Stellplatzregelungen?
Mehrere Länder bewegen sich gleichzeitig: Bayern und Hessen haben die landesrechtliche Stellplatzpflicht kommunalisiert — die Regelungstiefe liegt jetzt bei den Kommunen, die eigene Satzungen erlassen oder darauf verzichten können. Hamburg etabliert den Mobilitätsnachweis als Standard für Wohnungsneubau. In weiteren Ländern stehen Novellen zur Stellplatzpflicht und zur Ablöse in Vorbereitung. Wir verfolgen rund 80 dieser Reform-Signale laufend und passen Konzepte an den jeweils aktuellen Stand an.
Was ist eine Stellplatzablöse — und wann lohnt sie sich?
Die Stellplatzablöse ist die Geldzahlung an die Kommune, mit der eine an sich bestehende Stellplatzpflicht abgegolten werden kann. Höhe, Verwendungszweck und Zulässigkeit ergeben sich aus der jeweiligen kommunalen Stellplatzsatzung; die Spannen reichen bundesweit von wenigen Tausend bis zu mittleren fünfstelligen Beträgen pro Stellplatz. Wirtschaftlich lohnt sie sich vor allem dort, wo der Stellplatz baulich teurer wäre als die Ablöse — und planerisch dort, wo der Stellplatz das Vorhaben verschlechtern würde.
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ABSCHLUSS
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