Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der neotopia GbR (mosys)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der neotopia GbR (im Folgenden „mosys“) und ihren Auftraggebern über verkehrsplanerische Beratungs- und Konzeptleistungen.

(2) mosys schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommen nicht zustande; ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, mosys stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von mosys sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von mosys in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 3 Leistungsumfang und Abgrenzung zur Rechtsberatung

(1) mosys erbringt verkehrsplanerische Beratungs- und Konzeptleistungen, insbesondere Mobilitätskonzepte, Quartierskonzeption, Sharing-Integration und die Begleitung kommunaler Reformvorhaben. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem Einzelvertrag.

(2) mosys schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung nach den anerkannten Regeln der Verkehrs- und Stadtplanung. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder behördlicher Erfolg, insbesondere die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens oder eine bestimmte Entscheidung einer Behörde, ist nicht geschuldet und wird nicht zugesichert, da behördliche und gerichtliche Entscheidungen außerhalb des Einflussbereichs von mosys liegen.

(3) mosys erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Rechtsförmliche Texte, rechtliche Subsumtion und rechtliche Bewertungen erfolgen ausschließlich durch hinzugezogene Rechtsanwälte; die Verantwortung hierfür liegt bei diesen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt mosys alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) mosys darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit nicht offenkundig ist.

(3) Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Pauschalpreis oder, sofern keine Pauschale vereinbart ist, nach den bei Vertragsschluss gültigen Tagessätzen von mosys. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist mosys berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

(4) Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.

§ 6 Fristen, Verzug und höhere Gewalt

(1) Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

(2) Ereignisse höherer Gewalt, darunter Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Ausfälle der Telekommunikations- oder IT-Infrastruktur, Energieknappheit und vergleichbare, von mosys nicht zu vertretende Umstände, befreien mosys für ihre Dauer von der Leistungspflicht und verlängern Fristen angemessen.

§ 7 Mängel und Nacherfüllung

(1) Soweit mosys ein abnahmefähiges Werk schuldet (z. B. ein abgeschlossenes Konzept), gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts; bei reinen Beratungs- und Begleitleistungen gilt Dienstvertragsrecht.

(2) Erkennbare Mängel eines Werks sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe in Textform anzuzeigen. mosys ist im Mängelfall zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.

§ 8 Haftung

(1) mosys haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet mosys nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von mosys für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für das Ausbleiben eines behördlichen oder gerichtlichen Erfolgs ist nach Maßgabe von § 3 Abs. 2 ausgeschlossen.

(5) Soweit die Haftung von mosys ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

(6) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von mosys erstellten Konzepte, Berichte, Karten, Berechnungen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben in ihrem Bestand bei mosys.

(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für das jeweils vertraglich vereinbarte Vorhaben. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform.

(3) mosys ist berechtigt, die im Rahmen der Tätigkeit gewonnenen allgemeinen, anonymisierten methodischen Erkenntnisse weiter zu verwenden. Eine Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur nach dessen vorheriger Freigabe.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich für vertragliche Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von mosys. Soweit mosys im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 31.05.2026