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06 · KONZEPTE & PRAXIS

Fahrradabstellplätze richtig planen: DIN 79008 und Landesrecht

Stand: Mai 2026

Fahrradabstellplätze sind in den meisten Bundesländern verpflichtend — auch dort, wo die Kfz-Stellplatzpflicht entfallen ist. Zahl und Qualität ergeben sich aus Landesrecht bzw. kommunaler Satzung; die fachliche Referenz ist die DIN 79008.

Was gefordert wird

Maßgeblich sind ausreichende, gut erreichbare und überdachte Abstellplätze, häufig gestaffelt nach Wohnungsgröße oder Nutzfläche. Zunehmend gehören Lastenrad-Stellflächen und Lademöglichkeiten für Pedelecs dazu.

Worauf es im Konzept ankommt

Qualität schlägt Quantität: ebenerdige, diebstahlsichere und alltagstaugliche Lösungen werden tatsächlich genutzt und stützen damit die Annahmen zum Modal-Split. Schlecht erreichbare Kellerlösungen wirken in der Praxis kaum.

Häufige Fragen

Sind Fahrradplätze auch ohne Pkw-Pflicht vorgeschrieben?

In der Regel ja — etwa in Berlin und Hamburg bleiben sie verpflichtend.

Was regelt DIN 79008?

Anforderungen an Fahrradabstellanlagen, etwa Abstände, Zugänglichkeit und Qualität.

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Stand: Mai 2026. Konkrete Zahlen ergeben sich aus Landesrecht und kommunaler Satzung.

Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.

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