06 · KONZEPTE & PRAXIS
Fahrradabstellplätze richtig planen: DIN 79008 und Landesrecht
Stand: Mai 2026
Fahrradabstellplätze sind in den meisten Bundesländern verpflichtend — auch dort, wo die Kfz-Stellplatzpflicht entfallen ist. Zahl und Qualität ergeben sich aus Landesrecht bzw. kommunaler Satzung; die fachliche Referenz ist die DIN 79008.
Was gefordert wird
Maßgeblich sind ausreichende, gut erreichbare und überdachte Abstellplätze, häufig gestaffelt nach Wohnungsgröße oder Nutzfläche. Zunehmend gehören Lastenrad-Stellflächen und Lademöglichkeiten für Pedelecs dazu.
Worauf es im Konzept ankommt
Qualität schlägt Quantität: ebenerdige, diebstahlsichere und alltagstaugliche Lösungen werden tatsächlich genutzt und stützen damit die Annahmen zum Modal-Split. Schlecht erreichbare Kellerlösungen wirken in der Praxis kaum.
Häufige Fragen
Sind Fahrradplätze auch ohne Pkw-Pflicht vorgeschrieben?
Was regelt DIN 79008?
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Stand: Mai 2026. Konkrete Zahlen ergeben sich aus Landesrecht und kommunaler Satzung.
Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.