06 · KONZEPTE & PRAXIS
Carsharing als Stellplatz-Anrechnung: Voraussetzungen und Sicherung
Stand: Mai 2026
Carsharing kann im Mobilitätskonzept als Anrechnungselement den Pkw-Stellplatzbedarf senken, weil ein Sharing-Fahrzeug mehrere private Pkw ersetzt. Anerkannt wird das jedoch nur, wenn Betrieb und Dauer belastbar gesichert sind.
Was verlangt wird
Üblich sind eine Operator-Bestätigung des Sharing-Anbieters, eine Mindest-Bindungsdauer der Stationen und nachvollziehbare Wirksamkeits-Annahmen zum Ersatzfaktor. Diese Annahmen müssen konservativ und dokumentiert sein.
Warum die Sicherung entscheidet
Ohne dingliche oder vertragliche Sicherung bleibt die Anrechnung angreifbar: Stellt der Anbieter den Betrieb ein, fällt die Grundlage der Reduktion weg. Deshalb gehört Carsharing in ein abgesichertes Gesamtkonzept, nicht in eine isolierte Annahme.
Häufige Fragen
Wie viele Stellplätze ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug?
Was passiert, wenn der Anbieter aufgibt?
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Stand: Mai 2026. Anrechnungsregeln unterscheiden sich je nach Kommune.
Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.