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06 · KONZEPTE & PRAXIS

Carsharing als Stellplatz-Anrechnung: Voraussetzungen und Sicherung

Stand: Mai 2026

Carsharing kann im Mobilitätskonzept als Anrechnungselement den Pkw-Stellplatzbedarf senken, weil ein Sharing-Fahrzeug mehrere private Pkw ersetzt. Anerkannt wird das jedoch nur, wenn Betrieb und Dauer belastbar gesichert sind.

Was verlangt wird

Üblich sind eine Operator-Bestätigung des Sharing-Anbieters, eine Mindest-Bindungsdauer der Stationen und nachvollziehbare Wirksamkeits-Annahmen zum Ersatzfaktor. Diese Annahmen müssen konservativ und dokumentiert sein.

Warum die Sicherung entscheidet

Ohne dingliche oder vertragliche Sicherung bleibt die Anrechnung angreifbar: Stellt der Anbieter den Betrieb ein, fällt die Grundlage der Reduktion weg. Deshalb gehört Carsharing in ein abgesichertes Gesamtkonzept, nicht in eine isolierte Annahme.

Häufige Fragen

Wie viele Stellplätze ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug?

Das hängt vom Standort und der vereinbarten Wirksamkeitsannahme ab und ist konservativ herzuleiten.

Was passiert, wenn der Anbieter aufgibt?

Genau dafür braucht es Mindest-Bindungsdauern und einen Ersatzfall in der vertraglichen Sicherung.

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Stand: Mai 2026. Anrechnungsregeln unterscheiden sich je nach Kommune.

Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.

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