03 · SHARING-INTEGRATION
Wie Sharing in Stellplatzsatzungen angerechnet wird
Eine gesicherte Carsharing-Station ersetzt rechnerisch private Stellplätze — wenn die Sicherung stimmt.
Die allgemeine Logik: Eine gesicherte Carsharing-Station ersetzt rechnerisch eine bestimmte Zahl privater Stellplätze. Wie hoch diese Substitution angesetzt wird, legt die jeweilige kommunale Satzung fest — die Schlüssel unterscheiden sich erheblich.
Damit die Anrechnung trägt, braucht es regelmäßig die rechtliche Sicherung der Station über einen Betreibervertrag, eine ausreichende Mindestbindungsdauer, eine gute Erreichbarkeit und eine Ersatzanbieter-Regelung. Das Hauptrisiko ist, dass ein Anbieter sich zurückzieht — ohne Vorsorge kippt dann die Reduktionsprognose.
Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.