03 · SHARING-INTEGRATION
Das Carsharinggesetz (CsgG)
Seit 2017 ermöglicht das CsgG Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum und ermäßigte Parkgebühren.
Das Carsharinggesetz ist seit dem 1. September 2017 in Kraft. Es ermöglicht die Bevorrechtigung von Carsharing durch Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, ermäßigte Parkgebühren und eine Sondernutzung für stationsbasierte Angebote.
Voraussetzung ist, dass das Angebot einer unbestimmten Zahl von Nutzern offensteht; die Zuteilung erfolgt in einem diskriminierungsfreien Verfahren für längstens acht Jahre. Für die meisten Straßen müssen die Länder die Detailregelungen in ihren Straßengesetzen schaffen — was vielfach geschehen ist.
Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.