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02 · QUARTIERSMOBILITÄT

Quartiersgaragen und die Entkopplung von Wohnung und Stellplatz

Der ruhende Verkehr wird gebündelt, der Stellplatz von der Wohnung entkoppelt — das gibt Straßenraum zurück.

Das Prinzip: Der ruhende Verkehr wird in einer Sammelanlage am Quartiersrand konzentriert, statt an jeder Wohnung einen Stellplatz vorzuhalten. Der Platz wird nach Bedarf vermietet oder verkauft — nicht zwangsweise an die Wohnung gekoppelt.

Das schafft frei werdenden Straßenraum für Aufenthalt und Grün, senkt Erschließungskosten und stellt alle Verkehrsmittel auf eine ähnliche Distanz: zum Pkw wie zur ÖPNV-Haltestelle. Voraussetzung für die Akzeptanz ist allerdings ein bepreister öffentlicher Parkraum — sonst weichen Bewohner auf die kostenlose Straße aus. Als zumutbar gelten in der Praxis Fußwege von rund 300 bis 500 Metern zur Garage.

Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.

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