01 · MOBILITÄTSKONZEPTE
Wann braucht ein Bauvorhaben ein Mobilitätskonzept?
Stellplatzreduktion, Bebauungsplan, geförderter Wohnungsbau, DGNB/ESG und Nachverdichtung sind die typischen Anlässe.
Eine Stellplatzreduktion ist der häufigste Anlass. Viele Kommunen mit Stellplatzsatzung eröffnen eine Reduktion — in der Praxis teils bis zu rund 70 % — wenn ein fundiertes Mobilitätskonzept vorgelegt wird. Im Bebauungsplan oder städtebaulichen Vertrag lassen sich reduzierte Schlüssel, Quartiersgaragen oder ein Stellplatzausschluss festsetzen. Im geförderten Wohnungsbau wird oft ein geringerer Pkw-Besatz unterstellt. Für DGNB-Zertifizierung und ESG ist Mobilität ein Bewertungskriterium. Und bei der Nachverdichtung auf beengten Grundstücken ist die geforderte Stellplatzzahl baulich oft nur unwirtschaftlich — etwa als Tiefgarage — darstellbar.
Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.