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01 · MOBILITÄTSKONZEPTE

Wann braucht ein Bauvorhaben ein Mobilitätskonzept?

Stellplatzreduktion, Bebauungsplan, geförderter Wohnungsbau, DGNB/ESG und Nachverdichtung sind die typischen Anlässe.

Eine Stellplatzreduktion ist der häufigste Anlass. Viele Kommunen mit Stellplatzsatzung eröffnen eine Reduktion — in der Praxis teils bis zu rund 70 % — wenn ein fundiertes Mobilitätskonzept vorgelegt wird. Im Bebauungsplan oder städtebaulichen Vertrag lassen sich reduzierte Schlüssel, Quartiersgaragen oder ein Stellplatzausschluss festsetzen. Im geförderten Wohnungsbau wird oft ein geringerer Pkw-Besatz unterstellt. Für DGNB-Zertifizierung und ESG ist Mobilität ein Bewertungskriterium. Und bei der Nachverdichtung auf beengten Grundstücken ist die geforderte Stellplatzzahl baulich oft nur unwirtschaftlich — etwa als Tiefgarage — darstellbar.

Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.

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