05 · HINTERGRUND & GLOSSAR
GEIG — Ladeinfrastruktur an Stellplätzen
Stand: Mai 2026
Seit 2021 verpflichtet das GEIG ab bestimmten Stellplatzzahlen zur Vorbereitung von Ladeinfrastruktur.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist seit dem 25. März 2021 in Kraft. Es verpflichtet bei Neubauten und größeren Renovierungen ab bestimmten Stellplatzzahlen zur Vorbereitung von Ladeinfrastruktur — bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen etwa zur Leitungsinfrastruktur an jedem Stellplatz. Die Erfüllung kann als Quartierslösung über mehrere Gebäude gebündelt werden.
Stand-Hinweis: Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist bis Mitte 2026 in nationales Recht zu überführen und wird die Anforderungen voraussichtlich verschärfen. Die konkreten künftigen Werte standen im Mai 2026 noch nicht final fest.
Die Inhalte sind verkehrsplanerische Fachinformation, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die amtliche Verkündung der jeweiligen Vorschrift und die gültige kommunale Satzung.